
Allen-Bradley Komponenten, integrierte Steuerungs- und Informationslösungen sind für anspruchsvolle industrielle Anwendungen konzipiert. Wir integrieren Steuerungen und Informationen im gesamten Unternehmen, damit Sie so produktiv wie möglich sind.

Allen-Bradley Komponenten, integrierte Steuerungs- und Informationslösungen sind für anspruchsvolle industrielle Anwendungen konzipiert. Wir integrieren Steuerungen und Informationen im gesamten Unternehmen, damit Sie so produktiv wie möglich sind.
10000 Produkte
Steckverbindertyp Anschluss 1: M12
Kategorie: 5E
Länge: 2 m
Zulässige Spannung am Eingang: 24...24 V
Anzahl der digitalen Ausgänge: 0
Anzahl der digitalen Eingänge: 32
Geeignet für analoge Signale: ja
Länge: 2.5 m
Ausführung elektrischer Anschluss, feldseitig: Steckerleiste
Codierungsrichtung: horizontal
Aufdruck: ohne
Rastermaß: 5 mm
Bemessungsdauerstrom Iu: 125 A
Ausführung des Motorschutzes: thermischer/magnetischer Auslöser
Polzahl: 3
Anzahl der Phasen: 3
Bemessungsspannung: 230 V
Ausführung: Drehstrom-Synchronmotor
Bemessungsbetriebsleistung bei AC-3, 400 V: 45 kW
Spannungsart zur Betätigung: AC
Bemessungssteuerspeisespannung AC 50 Hz: 195.5...253 V
Art des Zubehörs/Ersatzteils: sonstige
Ausführung des Gehäuses: abgewinkelt
Ausführung des elektrischen Anschlusses: Schraubanschluss
Kontaktausführung: Stift
Geeignet für analoge Signale: nein
Länge: 1 m
Ausführung elektrischer Anschluss, feldseitig: Steckerleiste
Art des elektrischen Zubehörs: Stecker
Art des mechanischen Zubehörs: sonstige
Nennausgangsstrom I2N: 5 A
Max. Ausgangsfrequenz: 500 Hz
Netzspannung: 380...480 V
Max. Bemessungsbetriebsspannung Ue bei AC: 600 V
Bemessungsdauerstrom Iu: 32 A
Polzahl: 3
Anzahl der analogen Ausgänge: 2
Eingang, Strom: ja
Anzahl der analogen Eingänge: 2
Farbe des Betätigungselements: schwarz
Bemessungsdauerstrom Iu: 40 A
Polzahl: 3
Nennausgangsstrom I2N: 70 A
Max. Ausgangsfrequenz: 500 Hz
Netzspannung: 200...240 V
Einsatz im Wohn- und Gewerbebereich zulässig: ja
Einsatz im Wohn- und Gewerbebereich zulässig: ja
Einsatz im Wohn- und Gewerbebereich zulässig: ja